Die folgenden Links führen Sie zu den Aufstellungen der Bestellungsbehörden im Internet, über die jeweils bestellten Sachverständigen. Diese mussten in einem Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ihre besondere Sachkunde belegen. Insofern steht der Titel "öffentlich bestellt und vereidigt" für ein herausragendes Qualitätsmerkmal. Verantwortlich für die Inhalte der Aufstellungen sind die jeweiligen Bestellungskörperschaften, nicht der Betreiber dieser Internetseite.
| Land | Zuständige Bestellungskörperschaft |
| Niedersachsen | Landwirtschaftskammer Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen |
| Brandenburg | Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft |
| Freistaat Sachsen | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie |
| Sachsen-Anhalt | Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau |
| Schleswig-Holstein | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern |
| Freistaat Thüringen | Landwirtschaftsamt Sömmerda |
| Baden-Württemberg | Regierungspräsidien Freiburg |
| Rheinland-Pfalz | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz |
| Freistaat Bayern | Industrie- und Handelskammern in Bayern; IHK-Sachverständigenverzeichnis |
| Hessen | Regierungspräsidium Kassel |
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Bei geringfügigeren Schäden scheint es nicht immer gerechtfertigt, einen Sachverständigen mit der Bewertung zu beauftragen. Grundlage für eine Einigung zwischen den Betroffenen können die „Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen und Grundstücken“ sein. Die im August 2006 in der 4. Überarbeitung aufgelegte Broschüre enthält umfangreiche tabellarische Übersichten, Rechenschemen und Kennwerte über durchschnittliche Gestehungskosten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt im landwirtschaftlichen Bereich und wird durch Angaben aus dem Weinbau, Gartenbau und dem Garten- und Landschaftsbau ergänzt.
Ursprünglich für die landwirtschaftlichen Unternehmer entwickelt, wurden die Berechnungsgrundlagen zu einer wichtigen Arbeitsgrundlage für
Die Berechnungsgrundlagen sind im DIN-A4 Format veröffentlicht. Das Heft hat 66 Seiten. Es kann bei der Geschäftsstelle des Verbandes der Landwirtschaftskammern zum Einzelpreis von 19,90 € (inkl. MwSt. und Versand) bestellt werden.
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Inhaltsverzeichnis
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Speziell für den Ausgleich von Schwarzwildschäden auf Grünland stellt der Verband der Landwirtschaftskammern mit der „Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland“ eine Berechnungsgrundlage zur Verfügung. Sie soll dazu beitragen, die Höhe eines ersatzpflichtigen Schadens zu ermitteln und zügig zu einvernehmlichen Schadensregulierungen zu kommen.
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Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger ist der Nachweis der persönlichen Eignung und der besonderen Sachkunde.
Wir haben 2007 unsere Arbeitsmaterialien mit der überarbeiteten Informationsbroschüre „Sachverständige im Agrarbereich - Der Weg zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung“ aktualisiert.
Sie können diese Broschüre, die interessante Hinweise für die Voraussetzung, die Aufgaben und Tätigkeit von Sachverständigen gibt, beim VLK erhalten. Bitte senden Sie uns einen an sich selbst adressierten, ausreichend frankierten (zzt. 1,45 €) C5-Umschlag an uns:
Verband der Landwirtschaftskammern e.V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 31904 512
Telefax: 030 31904 520