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Verband der Landwirtschaftskammern

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2.3.4. Überprüfung einer Embryo-Entnahme-/-Erzeugungseinheit mit Zulassung zur Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen/Eizellen

Durch Auswahlmöglichkeiten im Kopfbereich soll dieses Protokoll möglichst alle Teilbereiche abdecken. Dazu kann ausgewählt werden, ob es sich um eine Embryo-Entnahme- und/oder Erzeugungseinheit handelt und ob eine Zulassung für den Handel mit Embryonen und/oder Eizellen besteht. Weiterhin kann der Tätigkeitsbereich durch die Auswahl der Tierart kenntlich gemacht werden. Wie bei anderen tierseuchenrechtlich zugelassenen Einrichtungen, sind die veterinärhygienische Anforderungen oder Belange der Zulassung aufgrund der Zuständigkeiten nicht Teil der tierzuchtrechtlichen Überprüfung.

Eine routinemäßige Überprüfung wird mindestens einmal in zwei Jahren empfohlen.


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