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Verband der Landwirtschaftskammern

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2.4.6. Überprüfung eines beauftragten Dritten für die Durchführung der Milchleistungsprüfung (Rind, Schaf, Ziege)

Zur Vorbereitung des Kontrolltermins kann die Internetseite der Organisation dienen, auf der z.B. Angaben zur Akkreditierung, Beauftragung durch Zuchtverbände bzw. zum Untersuchungslabor zu finden sein könnten. Auch bereits erfolgte Überprüfungen bei Zuchtverbänden mit Tierarten die der Milchleistungsprüfung unterliegen, können Hinweise zur Überprüfung geben.

Bei der Ankündigung der Kontrolle kann die beauftragte Organisation um eine Auflistung der in der MLP tätigen Personen gebeten werden, dazu kann das Muster „Personalspiegel“ zur Verfügung gestellt werden. Beachtung finden sollten bei der Überprüfung insbesondere die Maßnahmen zur Absicherung der MLP-Ergebnisse wie z.B. die Einarbeitung bzw. Schulung des MLP-Personals und/oder die durchgeführten Plausibilitätskontrollen.

Eine routinemäßige Überprüfung des beauftragten Dritten wird mindestens einmal in drei Jahren empfohlen. Neben dem beschriebenen Kontrolltermin wird auch eine Überprüfung von jährlich max. 3 %, mind. aber drei MLP-Betrieben als sinnvoll erachtet. Siehe dazu auch Protokoll „Überprüfung der Milchleistungsprüfung eines Zuchtbetriebes“ (2.4.3).


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