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Verband der Landwirtschaftskammern

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2.7.1. Meldebogen Zuchttierbestand

Der Meldebogen dient der Überprüfung des ausreichend großen Zuchttierbestandes (Anhang I Teil 1 Buchstabe A Nr. 4 VO (EU) 2016/101) und kann darüber hinaus hilfreich für die Auswahl einer Stichprobe im Rahmen der Überprüfung eines Zuchtverbandes sein. Sofern die zuständige Behörde nicht aufgrund einer Auflage in den Anerkennungs-/Genehmigungsbescheiden der Zuchtprogramme eine jährliche Meldung über den Zuchttierbestand der Zuchtverbände erhält, kann dieses Muster herangezogen werden. Andere Formen der Meldungen sind aber ebenfalls möglich, sofern sich daraus der Zuchttierbestand ergibt. Liegen keine jährlichen Meldungen vor, ist es ratsam, dass der Zuchtverband diesen Meldebogen vor dem Prüftermin erhält und ausfüllen kann.


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