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Verband der Landwirtschaftskammern

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1.4. Bearbeitung von Verstößen

Grundsätzlich können Verstöße nach folgendem Schema abgearbeitet werden:

Schema: Bearbeitung von Verstößen

Verstöße werden unter anderem nach Häufigkeit, Ausmaß, Schwere und Dauer bewertet. Beachtung sollte dabei auch Fahrlässigkeit und Wiederholungsverstoß finden. Angaben zu Maßnahmen im Falle eines Verstoßes enthalten Art. 47 der EU-Tierzuchtverordnung sowie § 22 des Tierzuchtgesetzes in Verbindung mit dem OWiG. § 23 Absatz 3 des Tierzuchtgesetzes (Bußgeldvorschriften) macht Aussagen zur Höhe der Geldbuße bei Ahndungen.


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